Netzsperre ist rechtswidrig, Internetanbieter erleichtert
Die gemeinsame Glücksspielbehörde ist seit diesem Jahr verantwortlich für das spielen im Netz. Einer der Aufgaben ist, mit allen Mitteln gegen illegales Glücksspiel vorzugehen. Jedoch hat die Behörde jetzt mächtig einen auf den Deckel bekommen. Das Oberverwaltungsgericht hat eine illegale Netzsperre als rechtswidrig eingestuft. Betroffen hatte es den Anbieter Lottoland.de und sollte über seinen Internet Provider aus den Verkehr verschwinden.
Die Glücksspielbehörde dachte sich einfach über alle Gesetze hinweg zu setzen und das auf eigene Faust zu regeln. Jedoch nicht mit dem Anbieter Lottoland. Der setzte sich zur Wehr und auch der Internet Dienstleister sah keinen Grund eine Sperre einzurichten.
Illegale Netzsperre vom Oberverwaltungsgericht aufgelöst
Die GGL hatte den Provider dazu aufgefordert, den Zugang ins Internet von Lottoland zu sperren. Das wurde vom Rheinland-Pfälzischen Oberverwaltungsgerichts abgelehnt und als rechtwidrig eingestuft. Denn das Unternehmen hat seinen Sitz in Malta und ist damit nicht illegal im Netz verfügbar. Der Internet Dienstleister hatte die Klage eingereicht und wurde in einem Eilverfahren, durch das deutsche Gericht, nun abgelehnt. Die Begründung des Oberverwaltungsgerichts lautet, das die Anordnung der Glücksspielbehörde nicht rechtens sei. Und damit keine Begründung vorliegt, eine Netzsperre auszusprechen. In der aktuellen Pressemitteilung zum Verfahren ist alles im Detail nachzulesen.
Lottoland erstes und letztes Opfer der Willkür
Sicherlich wird es nicht der letzte Versuch sein, das die GGL illegale Seiten aus dem Netz haben will. Es ist aber nicht zu erwarten, das jemals ein Gericht dem stattgeben wird. Denn noch gilt die allgemeine Öffentlichkeit und Freiheit, die eine Behörde nicht einfach außer Kraft setzen kann. Auch wenn die GGL das gerne so hätte, sollte sie sich auf ihre eigentliche Aufgaben konzentrieren und den Online-Spielhallen Deutschland mit Recht und Sicherheit zu Seite stehen. Denn das erwarten die Deutschen Casino-Fans jetzt von den legalen online Betreibern, ein faires und sicheres Automaten-Spiel im Internet.
Die GGL hat keinerlei Befugnis Internet-Sperren zu veranlassen oder die Betreiber vom Internetzugang dazu aufzufordern, Webseiten aus dem Verkehr zu ziehen. Damit hat sich die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder schon mal sehr unbeliebt gemacht. Lässt sich nur hoffen das nicht weitere „solcher“ Ausreißer folgen!