Einsatz illegaler Fungames-Automaten Aufklärungsfilm
In Deutschland breiten sich illegal betriebene Fungames-Automaten alarmierend aus, was sowohl die Sicherheit der Spieler als auch die legale Wirtschaft bedroht. Um die Unterschiede zwischen legalen und illegalen Geräten zu verdeutlichen, haben der Bayerische Automaten-Verband e.V. (BAV) und der Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA) zusammen mit der Kanzlei Benesch & Partner mehrere Filmprojekte umgesetzt.
Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) unterstützt die Initiative. Der erste Aufklärungsfilm, der primär an Behörden, Polizei, Politiker und Ministerien gerichtet ist, hat eine Laufzeit von 7 Minuten und wird demnächst veröffentlicht.
Fungames-Automaten jetzt unter der Lupe
Der Bayerische Automaten-Verband hat zusammen mit dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer und der Kanzlei Benesch & Partner einen brandneuen Aufklärungsfilm veröffentlicht. Der Film zeigt transparent auf, wie man illegale Fungames-Automaten von legalen Geräten unterscheiden und welche Maßnahmen von den zuständigen Behörden ergriffen werden können.
Illegale Geräte haben keine Auszahlvorrichtung und sind mit Aufklebern wie „Nur zur Unterhaltung“ oder „Keine Auszahlung“ gekennzeichnet. Auch eine Funktion namens „Hand Payout“ im Service-Menü des Geräts fehlt oft. Darüber hinaus entsprechen illegale Geräte nicht den gesetzlichen Vorgaben und haben keine PTB-Zulassung der physikalisch-technischen Bundesanstalt sowie oft keine CE-Kennzeichnung.
Andy Meindl, Präsident des Bayerischen Automaten-Verbands, betont, dass dieser Film dazu beitragen soll, die zuständigen Behörden und die Spieler selbst über die Unterscheidung zwischen illegalen und legalen Fungames-Automaten aufzuklären. Spieler müssen maximalen Schutz genießen, und Steuerhinterziehung muss verhindert werden.
Der Aufklärungsfilm gibt auch Aufschluss darüber, welche Maßnahmen bei illegalen Fungames-Automaten ergriffen werden können. Kontrollen können gemäß den §§ 29 GewO und 22 GastG durchgeführt werden. Illegales Glücksspiel führt auch dazu, dass die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nicht erfolgt. Das Bereitstellen von Einrichtungen für unerlaubtes Glücksspiel stellt eine Straftat nach § 284 StGB dar. Wodurch Strafanzeigen gegen den Geräteaufsteller, den Gewerbetreibenden und sogar den Spieler gemäß § 285 StGB die Folgen sind. Darüber hinaus droht die Beschlagnahme oder Sicherstellung des illegal betriebenen Geräts und die Verwerfung der Buchhaltung.
Sabine Dittmers-Meyer, Vorsitzende des Fachverbands Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FGA), betont, dass illegale Glücksspielgeräte nicht nur für die Spieler, sondern auch für den Staat und legale Anbieter ein Risiko darstellen. Der FGA setzt sich entschlossen dafür ein, dass illegal betriebene Fungames-Automaten keine Chance haben und die Spieler maximal geschützt werden.
Im Mai 2023 wird ein weiterer Film veröffentlicht, der sich hauptsächlich an Betreiber von Lokalitäten richtet, die illegal Fungames-Automaten aufstellen oder in Erwägung ziehen, dies zu tun.