GGL Führungsposition gewechselt
Jörg Sibbel, Vorsitzender der Landesglücksspielbehörde (GGL), verlässt die Organisation zum 1. Juli und wird durch Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium des Innern und für Kommunales, ersetzt. Sechs Monate nachdem GGL alle Aufgaben der Glücksspielregulierungsbehörde übernommen hat, wird die Position des Vorstandsvorsitzenden neu besetzt.
Dies steht im Einklang mit dem Vierten Nationalen Glücksspielvertrag, dem zwischenstaatlichen Abkommen, das zur GGL führte. Gemäß den Vorschriften wechselt die Position des Vorsitzenden jedes Jahr am 1. Juli. Jeder Vorsitzende wird vom Staat gewählt und wechselt in alphabetischer Reihenfolge.
GGL ernennt neuen Vorsitzenden
Am 1. Januar übernahm die Organisation alle verbleibenden Aufgaben zur Regulierung des Glücksspielmarktes. Dies beinhaltete die Übernahme der täglichen Lizenzierungs- und Regulierungsverantwortung von den verschiedenen Landesbehörden, in denen sie angesiedelt waren.
Der künftige Vorsitzende Udo Götze sagte: „Alle 16 Länder unterstützen die GGL aus Überzeugung. Die Regulierung des grenzüberschreitenden Glücksspielmarktes in Deutschland ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Auch die GGL kann sich der Unterstützung der Förderländer unter dem Vorsitz des Landes Thüringen sicher sein.“
Götze wird eine Organisation übernehmen, die sich im vergangenen Jahr dafür eingesetzt hat, die Reichweite des Schwarzmarkts einzudämmen.
Kampf gegen den nicht lizenzierten Markt
Neben der Bekanntgabe eines neuen Vorsitzenden hat die GGL auch ihren Jahresbericht veröffentlicht. Der Bericht enthält eine Analyse der Lage des illegalen Marktes in Deutschland. Mit Stand Dezember 2022 gibt es im Land 207 nicht lizenzierte Betreiber, die Glücksspieldienste über 843 deutschsprachige Webseiten anbieten. Von diesen Betreibern bieten 136 mehrere Formen des Glücksspiels an, während sich die restlichen 71 auf nur eine Aktivität spezialisiert haben.
Derzeit gibt es 207 nicht lizenzierte Betreiber auf dem deutschen Markt. Bezogen auf den Standort der Betreiber sind 37 von innerhalb der EU und 147 von außerhalb ansässig. Unternehmen mit Sitz in Curaçao stellten mit 132 die Mehrheit der Nicht-EU-Organisationen. Allerdings konnten 23 Betreiber keinem einzigen Land zugeordnet werden.
Die GGL sagte, sie sei gezwungen, den Bruttoumsatz zu schätzen. Dies liegt daran, dass es vereinzelte Hinweise darauf gibt, dass Betreiber ohne Lizenz in großem Umfang tätig sind. Laut Statistik „liegt die geschätzte Marktgröße illegaler Webseiten zwischen 30 und 500 Millionen Euro. Hhauptsächlich im Bereich illegaler Zweitlotterien, Online-Casinospiele, virtuelle Spielautomaten und Sportwetten.“ Dies entspricht etwa 2-4 % des deutschen White-Label-Marktes. Die Regulierungsbehörde sagte, sie beabsichtige, im Herbst eine detailliertere Analyse des illegalen Marktes zu veröffentlichen.
Die Fälle testen die Grenzen der Autorität der Regulierungsbehörden
Die GGL verbrachte letztes Jahr viel Zeit vor Gericht, da der Rechtsstreit die Grenzen der Befugnisse der Regulierungsbehörde deutlich machte. Im Februar erklärte das Oberste Verwaltungsgericht das ISP-Verbot der Regulierungsbehörde gegen den maltesischen Lotterie- und Buchmacher Lottoland für rechtswidrig. Im März gewann die Organisation in München einen Fall, bei dem ein Fernsehgewinnspiel als Glücksspiel eingestuft wurde. Zu den jüngsten Fällen gehört ein Urteil, das die Zuständigkeit der GGL für Werbung bestätigt und besagt, dass die Behörde Strafen gegen Betreiber verstoßender Affiliate-Partner verhängen kann.
Zur Bekämpfung des illegalen Glücksspielmarktes sagte GGL-Vorstandsmitglied Benjamin Schwanke: „Wir arbeiten erfolgreich mit allen großen Playern zusammen, um illegales Glücksspiel zu bekämpfen.“
„Auch hier sind wir immer auf der Suche nach neuen Entwicklungen, etwa der Tarnung als Konkurrenz. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Frühjahr zeigt, dass wir nicht machtlos sind.“
“Vorstandsmitglied Ronald Benter fügte hinzu: „Wir können auf ein erfolgreiches erstes Halbjahr 2023 zurückblicken. Und wir werden unseren konsequenten Durchsetzungsweg bei der Lizenzierung und Aufsicht fortsetzen. Das erste Gerichtsurteil bestätigt dies. Gleichzeitig bleiben wir im Dialog mit der Industrie zu neuen Herausforderungen.“
Quelle: GGL, IGB