GGL stuft Daily Fantasy Sports als illegal ein!
Die deutsche Regulierungsbehörde GGL hat „bestimmte Formen“ von Daily Fantasy Sports (DFS) als illegales Glücksspiel in Deutschland eingestuft. Denn die Einstufung erfolgte, nachdem die GGL mehrere Formen von DFS überprüft hatte. Bei einer Anhörung kam die GGL dann zum Schluss, dass sie als illegales Glücksspiel eingestuft werden könnten.
Die Regulierungsbehörde verwies auf den vierten Glückspielstaatsvertrag. Der schreibt vor, das Glücksspiele nur unter einer strengen Lizenz der GGL betrieben werden dürfen. Ein „bekannter“ DFS-Anbieter habe nach der Anhörung den Betrieb in Deutschland eingestellt.
Daily Fantasy Sports Formen illegales Glücksspiel
GGL-Vorstandsmitglied Ronald Benter sagte, die Entscheidung sei getroffen worden, um deutsche Spieler vor Sucht und illegalem Glücksspiel zu schützen.
„Wir haben festgestellt, dass unsere Entscheidungen von den Lieferanten akzeptiert und zeitnah umgesetzt wurden“, sagte Bent. „Das schützt Verbraucher vor illegalen Angeboten und der Gefahr der Wett- und Spielsucht.“
GGL-Geschäftsführer Benjamin Schwanke fügte hinzu, dass die Eindämmung des illegalen Glücksspiels eine gemeinsame Anstrengung sei, die die Einbeziehung von Regulierungsbehörden und Behörden erfordere.
„Das Durchgreifen gegen illegales Glücksspiel ist ein wichtiges Thema für den Verbraucherschutz und wird nur funktionieren, wenn alle anderen relevanten Sektoren, einschließlich der Strafverfolgung, zusammenarbeiten.
Letzten Monat wurde Jackpot50 in Deutschlands Whitelist aufgenommen, ein Dokument, das alle Betreiber auflistet, die berechtigt sind, in Deutschland zu operieren. Ebenfalls im vergangenen Monat erhielt die Zeal-Tochter Lotto24 AG von GGL eine Lizenz für virtuelle Spielautomaten.
Unerlaubtes Glücksspiel
Seit dem 01. Juli 2022 ist die gemäß § 27a Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vom 29. Oktober 2020 (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtete „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ nach §§ 27f Abs. 2, 9a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GlüStV 2021 zuständig für die Glücksspielaufsicht wegen unerlaubten öffentlichen Glücksspiels und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird.