GGL verhängt erstmals Bußgeld gegen Glücksspielwerbung
Anfang März 2023 verhängte die GGL eine Geldbuße für legale Glücksspielanbieter durch ihre Gerichtsbarkeiten wegen Glücksspielwerbung auf Webseiten, die illegale Dienstanbieter unterstützen. Um welchen Spieleanbieter es sich dabei handelt, ist nicht klar, es wird aber vermutet, dass es sich um den Betreiber des Online-Casinos handelt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde Sachsen-Anhalt hat auf diese Ankündigung umgehend mit einem Ordnungswidrigkeitsbescheid in fünfstelliger Höhe reagiert. Ich frage mich, wie Glücksspielbetreiber auf die Entscheidungen reagieren werden.
Es ist jedoch ganz klar, dass nationale Glücksspielverträge darauf abzielen, legale und illegale Betreiber zu trennen, um den Spielerschutz zu verbessern. Die Veröffentlichung von Werbepraktiken oder Ressourcen auf einer lizenzierten Webseite ist ein klarer Verstoß ohne Rücksicht auf den Spielerschutz. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder äußerte sich in einer Pressemitteilung zu dem Verstoß.
Glücksspielwerbung ist klar geregelt
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder engagiert sich im Kampf gegen illegales Glücksspiel. Illegale Angebote sollen aus dem deutschen Markt verschwinden. GGL hat dafür viele Möglichkeiten, von administrativen Verstößen und Bußgeldern bis hin zu Geoblocking, geistigem Eigentum und Zahlungen. Um im Wettbewerb erfolgreich zu sein, setzt GGL nicht nur auf die Zusammenarbeit mit Internet- und Zahlungsdienstleistern. Sondern auch auf die Unterstützung durch autorisierte Anbieter virtueller Spiele. Die Werbevorschriften werden ausdrücklich durch die staatliche Glücksspielkonvention festgelegt, und bestimmte Werbepraktiken sind nicht gestattet. Glücksspielanbieter haben sich dafür entschieden, indem sie Anzeigen auf Webseiten schalten, die ebenfalls illegale Angebote anbieten und sich daher gegen die erlaubten Vorlagen richten.
Der Vorstand der GGL, Roland Benter, äußert sich dazu folgendermaßen:
„Wir halten diese Werberegelungen für sehr angemessen und sinnvoll. GGL überwacht kontinuierlich die Angebote seriöser Anbieter. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Der Widerruf der Lizenz bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der National Gambling Convention ist eine Maßnahme, die wir nicht befürchten.“ Insbesondere der drohende Lizenzentzug hat viele Anbieter von Online-Spielen zum Umdenken veranlasst, ob diese Art der Werbung das unternehmerische Risiko wert ist.
Nur Glücksspielanbieter auf der Whitelist sind staatlich lizenziert, alle anderen Anbieter sind illegal. Dieser Umstand war lange Zeit nicht ganz klar und füllte damit eine Gesetzeslücke. Vor der Ankündigung des neuen nationalen Glücksspielvertrags hatten die meisten Anbieter von Glücksspieldiensten Glücksspiellizenzen in Malta oder Zypern. Rechtlich befinden sie sich in einer Grauzone, da sie sich auf EU-Dienstleistungsabkommen berufen können, die es Unternehmen ermöglichen, Angebote und Dienstleistungen für alle Bürger anzubieten. Der Vertrag wird rechtlich geklärt.
Die deutsche Aufsichtsbehörde nannte in ihrer Pressemitteilung das Unternehmen, dem Verwaltungsverstöße vorgeworfen werden, nicht. Überprüfbare Pflichtverletzungen werden jedoch vorgeworfen, zudem werden sie vor weiteren Bußgeldern und einem möglichen Entzug ihrer Lizenzen gewarnt, wenn sie gegen den Spielerschutz verstoßen. Vorstand Benjamin Schwanke ergänzt: „Die legalen Online-Glücksspielanbieter können kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, auf denen auch für illegales Glücksspiel geworben wird. Das schädigt den Ruf der Anbieter“.