GGL darf Betreiber bestrafen

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Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat bestätigt, dass die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), befugt ist, lizenzierten Glücksspielanbietern zu verbieten, „absichtlich“ Werbung auf Affiliate-Marketing-Seiten mit illegalen Angeboten zu schalten.

Das Gericht hielt eine Satzung der GGL für rechtmäßig, die besagte, dass Partner, die auf illegale Glücksspiel-Webseiten verlinken, als Werbung für diese rechtswidrige Aktivität eingestuft werden. Es stellte zudem klar, dass dies „unvereinbar“ mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 sei, der das derzeitige deutsche Regulierungssystem festlegte.

Außerdem fügte das Gericht hinzu, dass das Verbot notwendig sei, um nicht den Eindruck zu erwecken, „erlaubtes Glücksspiel sei gleichrangig mit illegalem Glücksspiel“. Legale Glücksspielanbieter müssen auch dafür verantwortlich sein, dass Partner diese nicht lizenzierten Webseiten nicht bewerben.

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 wurde das deutsche Regulierungsregime in seiner jetzigen Form festgelegt. Das Landgericht Sachsen-Anhalt bestätigte zudem die GGL-Pflicht, dass Affiliate-Seiten Nutzer über die deutsche „Weiße Liste“ zugelassener Betreiber informieren müssen. Partner müssen außerdem potenzielle Spieler über die Suchtrisiken des beworbenen Glücksspiels informieren. Die Teilnahme minderjähriger Verbraucher verbieten und die Möglichkeiten einer unabhängigen Therapie verdeutlichen. Weitere regulatorische Anforderungen von GGL wurden ebenfalls bestätigt.

GGL verhängt Geldstrafen gegen Betreiber wegen Affiliate-Verstößen

Der Fall betraf ursprünglich eine Entscheidung der Regulierungsbehörde vom März, einem nicht namentlich genannten Betreiber eine fünfstellige Geldstrafe aufzuerlegen. Weil dieser seine Dienste absichtlich auf einer Website beworben hatte, die auch auf illegale Angebote verwies.

„Wir halten diese Werberegelung für sehr gut und gerechtfertigt“, sagte GGL-Geschäftsführer Ronald Benter. „Die GGL überwacht konsequent die Angebote legaler Betreiber. Bei Verstößen erheben wir hohe Bußgelder.

„Der Entzug der Konzession bei wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ist eine Maßnahme, vor der wir nicht zurückschrecken.“

Vorstandsmitglied Benjamin Schwanke fügte hinzu: „Die legalen Online-Glücksspielanbieter können kein Interesse daran haben, auf Seiten zu werben, die auch illegales Glücksspiel bewerben. Das schadet dem Ruf der Betreiber.“

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